AGB-E

Allgemeine Liefer- & Leistungsbedingungen

I. Geltung; Angebote; Hinweispflicht des Auftraggebers

1. Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der T&S Technologies GmbH (nachfolgend „wir“ bzw. „uns“ genannt) und Auftraggebern, die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden oder wir Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos gegenüber dem Auftraggeber erbringen oder wir Leistungen des Auftraggebers vorbehaltlos annehmen, ohne den Bedingungen des Auftraggebers nochmals zu widersprechen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Mitarbeiter, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die tatsächliche Auslieferung von bestellter Ware oder Erbringung beauftragter Leistungen, unser sonstiges Verhalten oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Auftraggebers auf den Abschluss des Vertrages. Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung per Telefax oder E-Mail gewahrt.

3. Der Auftraggeber hat uns vor Vertragsabschluss einen schriftlichen Hinweis zu geben, wenn die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder wenn die Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellenden oder eine erhöhte Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt werden soll. Er hat uns zudem schriftlich auf mit dem Vertrag verbundene atypische Schadensmöglichkeiten oder Schadenshöhen hinzuweisen.

4. Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich in selbstständiger Tätigkeit und unterliegen bei der Erbringung von Lieferungen und Leistungen keinen Weisungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird lediglich Vorgaben zum Inhalt,

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Allgemeine Einkaufsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „Einkaufsbedingungen“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der T&S Technologies GmbH (nachfolgend „wir“ bzw. „uns“ genannt) und seinen Geschäftspartnern, Dienstleistern und Lieferanten (nachfolgend „Verkäufer“ genannt). Die Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Verkäufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

(2) Die Einkaufsbedingungen gelten für Verträge über den Einkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend „Ware“ genannt), ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft, und außerdem für Verträge über den Einkauf und/oder die Beauftragung von Dienst- und Werkleistungen (die Lieferung von Ware ebenso wie die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen nachstehend insgesamt auch „Leistungen“ genannt).

(3) Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers dessen Leistungen vorbehaltlos annehmen oder selbst vorbehaltlos Leistungen erbringen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verkäufer haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Verkäufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften 

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